Auf dieser Seite fassen wir für Euch die Hilfsmaßnahmen, die es auf Bundes- und Landesebene sowie auch von der Stadt Offenbach gibt, zusammen. Sie richten sich sowohl an Unternehmen und Selbstständige, als auch an Euch als Privatpersonen und Familien.

In folgendem PDF hat Euch Philipp Türmer alle Hilfen für Unternehmen und Selbstständige zusammengefasst. Falls Ihr sie ausdrucken wollt:

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Soloselbstständige und Kleinunternehmen

 

Soloselbstständige und Kleinunternehmen haben durch die Corona-Krise besondere Schwierigkeiten . In der Regel verfügen sie kaum über Sicherheiten oder weitere Einnahmen.

 

Zur Sicherstellung ihrer Liquidität erhalten sie nun eine Einmalzahlung für drei Monate – je nach Betriebsgröße in Höhe von

 

bis zu 10.000 Euro (bis zu fünf Mitarbeiter*innen)

bis zu 20.000 Euro (bis zu zehn Mitarbeiter*innen)

bis zu 30.000 Euro bei bis zu 49 Mitarbeiter*innen.

 

Das Geld muss nicht zurückgezahlt werden!

 

Damit sollen insbesondere die wirtschaftlichen Existenz der Antragsteller gesichert und akute Liquiditätsengpässe wegen laufender Betriebskosten überbrückt werden, zum Beispiel Mieten und Pachten, Kredite für Betriebsräume oder Leasingraten. 

 

Die Auszahlung der Gelder werden durch die Länder organisiert. In Hessen geht es am Freitag, den 27. März um 15 Uhr los. Es muss ein Online-Antrag beim Regierungspräsidium Kassel ausgefüllt werden. Das Formular wird gerade programmiert. Schaut dann am Montag auf ihrer Homepage nach. Solltet Ihr Fragen zum Antrag haben: Es beraten die IHKs und Handwerkskammern.

 

Kleinunternehmer und Soloselbständige verfügen außerdem in aller Regel nicht über eine Arbeitslosenversicherung. Damit ihre Existenz nicht bedroht ist, wird der Zugang zu Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II), insbesondere dem Arbeitslosengeld II, vereinfacht. Unter anderem greift hier für sechs Monate eine wesentlich vereinfachte Vermögensprüfung. Aufwendungen für Unterkunft und Heizung werden für die Dauer von sechs Monaten ab Antragstellung in tatsächlicher Höhe anerkannt. Damit ist der Verbleib in der Wohnung erst einmal gesichert. Die Leistungen werden schnell und unbürokratisch zunächst für sechs Monate gewährt. Die Selbständigkeit muss wie bisher beim Bezug von Leistungen nicht aufgegeben werden. Um den Kinderzuschlag zu gewähren, werden nicht mehr Einkommensnachweise der letzten sechs Monate vor Antragstellung herangezogen, sondern der Nachweis des aktuellen Einkommens im letzten Monat vor Antragstellung. Damit erhalten auch diejenigen den Kinderzuschlag, die einen plötzlichen Einkommensverlust erlitten haben

 

Schutz vor Insolvenzen

 

Die Fortführung von Unternehmen soll ermöglicht und erleichtert werden, die infolge der Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten kommen oder insolvent geworden sind. Deshalb wird für diese Fälle die Insolvenzantragspflicht bis zum 30. September 2020 ausgesetzt. Zudem werden Anreize geschaffen, den betroffenen Unternehmen neue Liquidität zuzuführen und die Geschäftsbeziehungen zu diesen aufrecht zu erhalten. Für einen dreimonatigen Übergangszeitraum soll flankierend das Recht der Gläubiger eingeschränkt werden, die Eröffnung von Insolvenzverfahren zu beantragen.

 

Kurzarbeitergeld


Wenn Unternehmen Arbeitsausfälle haben, können sie jetzt leichter Kurzarbeitergeld beantragen, statt die Beschäftigten zu entlassen. Das hat der Bundestag in der vorletzten Woche beschlossen.
Kurzarbeitergeld kann demnach bereits gezahlt werden, wenn 10 Prozent der Beschäftigten eines Betriebes von Arbeitsausfall betroffen sind – und nicht wie sonst ein Drittel. Anders als bisher wird in Betrieben teilweise oder vollständig auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden
verzichtet. Erstmals kann Kurzarbeitergeld auch für Beschäftigte in Leiharbeit gezahlt werden. Die  Bundesagentur für Arbeit erstattet die Sozialversicherungsbeiträge komplett.
Zusätzlich wird es nun ermöglicht, dass Beschäftigte in Kurzarbeit in Bereichen aushelfen können, die notwendig sind, um die Infrastruktur und Versorgung aufrechtzuerhalten. Zuverdienste werden bis zur Höhe des vorherigen Einkommens gestattet. Das Kurzarbeitergeld kann rückwirkend zum 01. März 2020 ausgezahlt werden. Das sichert
Arbeitsplätze, auch in der mittelständischen Wirtschaft.

Kinderzuschlag

 

Viele Familien müssen gerade auf Einkommen verzichten. Das geht zum Teil bis an die Existenz. Die Bundesregierung hat neben Kurzarbeitergeld und Lohnfortzahlung im Wege des Infektionsschutzgesetzes (siehe weiter unten) einen leichteren Zugang zum Kinderzuschlag beschlossen. Mit dem Kinderzuschlag werden Familien unterstützt, wenn das Einkommen zwar für den eigenen Lebensunterhalt, aber nicht für den der gesamten Familie reicht. Bei Neuanträgen wird nun vorübergehend nur das letzte Monatseinkommen geprüft - statt wie sonst der vergangenen sechs Monate. Damit sollen die Folgen von Lohneinbußen oder Arbeitslosigkeit abgemildert und sowohl Beschäftigte als auch selbstständige Eltern erreicht werden. 

Unter der Homepage http://www.notfall-kiz.de könnt Ihr prüfen, ob Ihr den Zuschuss bekommen könnt.

 

Weitere Hilfen für Eltern und Familien

Wer wegen Schul- oder Kitaschließung seine Kinder betreuen muss und nicht zur Arbeit kann, wird gegen übermäßige Einkommenseinbußen abgesichert. Das soll im Infektionsschutzgesetz geregelt werden.

 

Das Infektionsschutzgesetz soll befristet bis zum Ende der Schulschließung, aber längstens für sechs Wochen, nicht mehr nur direkt von der Krankheit Betroffene absichern, sondern auch erwerbstätige Eltern, die mit den Folgen der ausfallenden Betreuung klarkommen müssen und Lohnausfälle aufgrund der Kinderbetreuung im Pandemie-Fall haben.

 

Wenn erwerbstätige Eltern Kinder unter 12 Jahren zu betreuen haben, weil eine Betreuung anderweitig nicht sichergestellt werden kann, und Gleitzeit- bzw. Überstundenguthaben sowie Urlaub ausgeschöpft sind, erhalten sie weiter Geld vom Arbeitgeber, das diesem wiederum in Höhe des Kurzarbeitergeldes (in der Regel 67 Prozent des Bruttoeinkommens) von den zuständigen Behörden ersetzt wird. So werden Familien vor übermäßigen Einkommenseinbußen geschützt.

 

 

Schutz von Mieterinnen und Mietern

 

Wer wegen der Corona-Krise Schwierigkeiten bekommt, die Miete oder Leistungen der Grundversorgung wie Strom oder Gas zu bezahlen, bekommt einen Aufschub gewährt. Das gilt für private Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie für Kleinstunternehmen.

 

So wird für Mietverhältnisse das Recht der Vermieter zur Kündigung von Mietverhältnissen eingeschränkt. Dies gilt sowohl für Wohn- als auch für Gewerberaummietverträge. Wegen Mietschulden aus dem Zeitraum vom 1. April 2020 bis 30. Juni 2020 dürfen Vermieter das Mietverhältnis nicht kündigen, sofern die Mietschulden auf den Auswirkungen der Corona-Pandemie beruhen. Die Verpflichtung der Mieter zur Zahlung der Miete bleibt dabei grundsätzlich bestehen.

 

Außerdem wird geregelt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Kleinstunternehmen nicht von der Grundversorgung abgeschnitten werden, wenn sie wegen der Corona-Krise in Zahlungsschwierigkeiten kommen.

 

Einkaufshilfe

 

Wenn Ihr selbst nicht einkaufen könnt, z.B. weil Ihr zur Risikogruppe gehört, unter Quarantäne steht oder vielleicht alleinerziehend seid und es mit den Kindern schwierig ist: Ruft die Jusos an. Sie helfen Euch gerne.

 

Auch das Freiwilligenzentrum Offenbach organisiert eine Einkaufshilfe. Wenn Ihr diese in Anspruch nehmen wollt oder selbst helfen könnt, tragt Euch in folgende Datenbank ein:  http://fzof.de/corona-und-engagement

 

Gesprächsangebot

 

Ihr möchtet ein politisches Thema ansprechen, habt Fragen zu aktuellen Förder- und Unterstützungsmaßnahmen rund um Corona oder möchtet einfach mal jemandem erzählen, wie es Euch gerade so geht: Unsere SPD-Landtagsabgeordnete Nadine Gersberg freut sich über Euren Anruf. Sie hat eine tägliche Sprechstunde von 8 bis 11 Uhr eingerichtet. Gerne könnt Ihr auch eine E-Mail schreiben und einen Termin für einen anderen Zeitpunkt vereinbaren: n.gersberg@ltg.hessen.de

Die Stadt Offenbach hat eine telefonische Seelsorge / Gesprächstelefon eingerichtet. Es ist täglich von 8 bis 20 Uhr erreichbar.

 

Tel.: 069-8065-4399

Das Offenbacher Bürgertelefon beantwortet alle Fragen zur aktuellen Lage, zu den Eindämmungs-Maßnahmen von Stadt und Land sowie zu den Folgen der Pandemie für Offenbach.

 

Montags bis Freitags, 7 bis 17 Uhr

 

Tel.: 069-840004-375